| |
Frage: Kann ich auch einen kleineren Hund zum Zughund ausbilden?
Heute wird die Zughundearbeit als "Sport" betrachtet und es ist sicher möglich auch einen kleineren Hund auszubilden.
Das Zuggeschirr und der Wagen mit Pulkastange oder Landen müssen dabei ganz genau an den Hund angepasst sein.
Frage: Ab wann kann man mit der Zughundearbeit beginnen?
Der Hund sollte 12 Monate alt sein, bei großen Rassen empfehle ich, mindestens 18 Monate zu warten, da der Hund in
seiner physischen und psychischen Entwicklung ausgereift sein soll.
Frage: Benötige ich bei der Zughundearbeit ein eigenes Brustgeschirr?
Für die Zughundearbeit benötigt man ein eigenes Brustgeschirr, das Pulkageschirr.
Der Hund darf auf keinen Fall am Halsband ziehen. Auch ein Brustgeschirr oder
Fährtengeschirr ist dafür nicht geeignet.
Ein Hund trägt bei der Zughundearbeit überhaupt kein Halsband.
Sollte man dem Hund beim Ziehen einmal helfen müssen (z. B. es geht steil bergauf oder
bergab, der Hund ist schon müde,...) so zieht man "am Wagen" oder an der Pulkastange mit.
Frage: Braucht mein Hund eine Unterordnungsprüfung?
Der Hund sollte vom Können her in etwa den Stand einer BGH-1 Prüfung haben. Ein "Sitz, Platz, Steh, Hier" soll der Hund sicher ausführen können.
Frage: Wann darf ein Hund auf keinen Fall eingespannt werden?
- Wenn zu vermuten ist, dass er Hüft oder Wirbelsäulenschäden hat
- Wenn zu vermuten ist, dass er Herz oder Kreislaufprobleme hat
- Wenn er offensichtlich verletzt ist
- Eine tragende oder laktierende Hündin
- Bei Tagestemperaturen ab ca. 20°C
Frage: Wie erkenne ich, dass der Hund überfordert ist?
- Der Hund streckt den Kopf nach vorne und strengt sich sichtbar an
- Er fängt stark zu hecheln an
- Er bleibt stehen oder legt sich vielleicht hin
Frage: Was muß ich auf eine längere Ausfahrt mitnehmen?
- Genügend Wasser + Wasserschüssel
- Einen Bremsschuh
- Leine und Beisskorb (sollte der Zugwagen defekt sein und man muss eventuell mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren besteht Leinen und Beiskorbpflicht)
- Leckerlis sind kein Problem, der Hund sollte vor einer Ausfahrt aber nicht gefüttert werden (Gefahr einer Magendrehung)
Frage: Darf ich mit einem Hund auch auf der Straße ziehen?
Man muß mit einem zweiachsigen Zuggespann auf der Straße ziehen. (Gilt lauf Gesetz als Fuhrwerk).
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Zweiachsige Zuggespanne dürfen auf öffentlichen Straßen nicht am Gehsteig oder Fahrradstreifen geführt werden.
- Der Hund muß an der rechten Straßenseite geführt werden und geht an der rechten Seite des Hundeführers (so kann der Hundeführer den Hund schützen bzw. im Notfall
schneller zur Seite führen).
- Der Zugwagen muß mit Rückstrahlern ausgestattet sein.
- Der Hundeführer muß mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Hundegespann auf einer
öffentlichen Straße führen zu dürfen.
Ausnahme: mit leichten, einachsigen Wagen darf der Gehsteig befahren werden.
Frage: Kann ich auch eine Zughundeprüfung ablegen?
Grundsätzlich ist es möglich, mit dem Hund auch zu einer Zughundeprüfung anzutreten.
Bei einer Zughundeprüfung muß der Hund in der Lage sein, eine Last die doppelt so schwer ist wie sein eigenes Körpergewicht
(Zugwagen + Last = Zuggewicht) durch einen Parcours mit verschiedenen Hindernissen und
Richtungsänderungen zu ziehen. Zeit spielt dabei keine Rolle.
Dem Hund darf dabei nicht "aktiv" geholfen werden.
Der neben dem Hund gehende Hundeführer darf den Hund nur mittels Stimmkommando und/oder Handzeichen durch die Prüfung führen
Fazit
Die Zughundearbeit ist eine interessante "Arbeit" für große Hunde, die für manch andere Sportart wegen ihrer Größe nicht so geeignet sind.
Viele Zughunde entwickeln nach einigem Üben eine große Selbständigkeit und Geschicklichkeit beim Ziehen mit dem Zugwagen.
- nach oben -
|
|